Zwischen dem 1. Dezember 2025 und dem 5. Januar 2026 werden alle Strom- und Gaszähler in Guben abgelesen, für die die EVG der zuständige Messstellenbetreiber ist. Die Ablesung erfolgt in diesem Jahr zweigeteilt. Große Mietobjekte (Wohnblöcke) werden wie in den vergangenen Jahren durch beauftragtes Personal der EVG abgelesen. Bitte beachten Sie: Die von der EVG beauftragten Ableser können sich entsprechend ausweisen. Sie werden auch keine weiteren Daten abfragen oder eine Unterschrift verlangen.
Bei Anschlussstellen, die nicht durch EVG abgelesen werden, werden die Anschlussnutzer um Selbstablesung gebeten. Hierfür werden diese angeschrieben. Am einfachsten geht die Übermittlung der Zählerstände mittels des im Brief abgedruckten QR-Codes. Alternativ besteht die Möglichkeit der Übermittlung über unsere Zählerportal oder per Ablesekarte, die dem Brief beigefügt ist.
Wichtig: Die Zählerstande müssen bis zum 5. Januar 2026 bei der EVG eingegangen sein. Sofern kein Zählerstand vorliegt, erfolgt eine Schätzung für die jeweilige Anschlussstelle.