Netzbetreiber sind nach § 20 Abs.1 Satz 1 EnWG verpflichtet, spätestens bis zum 15.10. eines Jahres die Netzentgelte des Folgejahres zu ermitteln und im Internet zu veröffentlichen.

  

2025

Preisblatt Strom EVG für Kunden ohne Leistungsmessung gültig ab 01.01.2025

Preisblatt Strom EVG für Kunden mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2025

Preisblatt Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV

Preisblatt Strom Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG

 

 

Referenzpreisblatt  zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 StromNEV 

 

 

Historische Preisblätter

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