Netzbetreiber sind nach § 20 Abs.1 Satz 1 EnWG verpflichtet, spätestens bis zum 15.10. eines Jahres die Netzentgelte des Folgejahres zu ermitteln und im Internet zu veröffentlichen.
2025
Preisblatt Strom EVG für Kunden ohne Leistungsmessung gültig ab 01.01.2025
Preisblatt Strom EVG für Kunden mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2025
Preisblatt Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV
Preisblatt Strom Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 StromNEV