Für die Belieferung von Gaskunden stellen wir unser Netz auf Basis unseres Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrages diskriminierungsfrei zur Verfügung.

Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner für den Netzzugang, zum Zweck der Entnahme von Erdgas an Entnahmestellen, die an das Erdgasversorgungsnetz der EVG angeschlossen sind.

 

Dokumente:

 

 

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