Am 12.11.2010 ist das neue Energiedienstleistungsgesetz in Kraft getreten.

Energiedienstleistungen, Energieeffizienz und Energieeinsparung

Ziel des Energieleistungsgesetzes ist die „Effizienz der Energienutzung durch Endkunden (...) mit Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern“. Der Endkunde steht also im Fokus. Dieser soll in Zukunft besser über Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen aufgeklärt werden.

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung finden Sie auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter
www.bfee-online.de.

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