Zur Beantragung eines Anschlusses an unser Gasversorgungsnetz reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei uns ein:
- Formblatt: Anmeldung zum Netzanschluss
- einen Lageplan Ihres Grundstückes mit Darstellung des Gebäudes und des geplanten Hausanschlussraumes
Ihre Installationsfirma meldet die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Gasanlage mittels des Formblattes bei der EVG an.
Weitere Hinweise::
- Bei offenen Fragen beraten wir Sie gern, z.B. bei einem Vor-Ort-Termin.
- Tiefbauarbeiten auf Privatgrundstücken können nach technischer Abstimmung mit uns in Eigenleistung realisiert werden.
- Es müssen dauerhaft gas- und wasserdichte Gebäudeeinführungen zur Durchführung der Anschlussleitungen durch die Außenwand / durch die Bodenplatte ins Gebäudeinnere eingesetzt werden. PVC-Leerrohre oder Ähnliches sind zulässig! Wir empfehlen den Einsatz von Mehrsparten - Hauseinführungen. Damit besteht die Möglichkeit, verschiedene Anschlussmedien (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) in einem System zu verlegen.
Downloads
- Anmeldung zum Netzanschluss
- Antrag zum Zählerausbau
- NDAV • Ergänzende Bedingungen der EVG zur NDAV
- Preisblatt (Anlage 1 zu den ergänzenden Bedingungen) gültig ab 01. Juli 2023
- Technische Anschlussbedingungen Gas (Anlage 2 zu den ergänzenden Bedingungen)
Vertragsanpassung gemäß § 29 NDAV
Anschlussnehmer haben die Möglichkeit, Netzanschlussverträge bzw. Anschlussnutzungsverträge, die vor Inkrafttreten der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) geschlossen wurden, den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Der Anpassungswunsch ist dem Netzbetreiber schriftlich anzuzeigen.