Netzbetreiber sind nach § 20 Abs.1 Satz 1 EnWG verpflichtet, spätestens bis zum 15.10. eines Jahres die Netzentgelte des Folgejahres zu ermitteln und im Internet zu veröffentlichen.
2025
voraussichtliches Preisblatt Strom EVG für Kunden ohne Leistungsmessung gültig ab 01.01.2025
voraussichtliches Preisblatt Strom EVG für Kunden mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2025
2024
Preisblatt - Netzentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung gültig ab 01.01.2024
Preisblatt - Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessun gültig ab 01.01.2024
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 StromNEV