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Netze

ANSCHLUSS

 

Der erste Schritt zum Netzanschluss Ihrer Erzeugungsanlage ist die Anmeldung bei einem unserer kompetenten Ansprechpartner. Die Anmeldung muss alle wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben beinhalten, insbesondere natürlich die Daten der Erzeugungsanlage selbst. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen eingetragenen Elektroinstallateur zu wenden.

 

Ihre Elektrofachkraft wird Ihr Vorhaben bei uns elektronisch über das Portal Online-ANA anmelden. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle für uns wichtigen Angaben erfassen werden.

 

Über das Portal reichen Sie bitte auch folgende Unterlagen ein:

Einen Übersichtsplan (ca. M1:10.000) und einen Lageplan (ca. M 1:500) mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Erzeugungsanlage(n) einschließlich Grundstücksgrenzen sowie die Technischen Unterlagen des Herstellers der Anlagen (wie z.B. Datenblatt des Herstellers sowie Konformitätsnachweise Erzeugungseinheit/NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105).

 

 

Downloads:

 

Allgemeine Bedingungen für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie (AB-E) 

Anmeldung einer "steckfertigen Erzeugungsanlage" bis 600 VA

Antrag zur Aufhebung der 70%- Wirkleistungsbegrenzung bei Photovoltaik- Anlagen bis 7 kWp

Aufhebung der 70 % Regel – Was Sie wissen sollten!

 

 

 

VERGÜTUNGSREGELUNG

 

Mit dem Einbau der Mess-und Zähleinrichtung und der Nutzung des Netzanschlusses zur Stromentnahme und/oder Stromeinspeisung beginnt die Anschlussnutzung.

Zur abschließenden Überprüfung aller Daten und zur dauerhaften Regelung der gegenseitigen Beziehungen erhalten Sie eine Bestätigung zur Anschlussnutzung und Einspeisung per Post. Dieses Dokument und die dazugehörige Anlage Datenblatt zur Vergütungszahlung EEG ist Grundlage für die Vergütung der eingespeisten elektrischen Energie.

 

Grundlage für die Auszahlung der Vergütung ist die Einhaltung der speziellen Regelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes.

 

Downloads:

 

Erklärung zur Vergütungszahlung

 Technische Mindestanforderungen der EVG zum Netzanschluss und dessen Nutzung (TMA)

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen für Erzeugungsanlagen:

 

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