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Netze

Der Gesetzgeber hat zum 1. Oktober 2021 neue Regelungen für das Management von Netzengpässen vorgesehen, das sogenannte Redispatch 2.0. Die Grundsätze der Einspeisemanagement-Maßnahmen für alle Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Leistung ab 100 Kilowatt und alle vom Netzbetreiber steuerbaren Erzeugungsanlagen werden mit dem Inkrafttreten von Redispatch 2.0 in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) integriert.

 

Gemeinsam sind wir zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Redispatch 2.0 verpflichtet. Hierfür benötigen wir von Ihrer o.g. an unser Netz angeschlossenen EEG Erzeugungsanlage/n zusätzliche Daten.

 

Um die künftigen gesetzlichen Redispatch-Anforderungen erfüllen zu können, ist es zwingend notwendig, die einem Netzverknüpfungspunkt zugeordneten Anlagen gezielt anzusprechen. Die neuen gesetzlichen Vorgaben beruhen zu wesentlichen Bestandteilen auf Plandaten und Prognosen. Dazu sind Stammdaten der Erzeugungsanlagen erforderlich, die uns bisher nicht vorliegen. In einem ersten Schritt erfolgt die Erhebung der Stammdaten durch den Anschlussnetzbetreiber und die Bereitstellung durch Sie als Anlagenbetreiber über ein vorbereitetes Datenblatt. Die Datenanforderungen ergeben sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG 2.0) sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur (u. a. BK6-20-059). Sowohl Sie als Anlagenbetreiber als auch wir als Netzbetreiber sind daher gleichermaßen dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

 

Zur Umsetzung von Redispatch 2.0 benötigen wir zusätzliche Daten Ihrer Erzeugungsanlage/n. Dazu zählen zum einen spezifische, für Redispatch 2.0 relevante, Stammdaten und zum anderen abrechnungsrelevante Angaben.

 

Da auch Sie ein Teil des neuen Redispatch-Prozesses sein werden, bitten wir Sie vor diesem Hintergrund, sich ebenfalls mit dem Thema zu befassen und die nötigen Vorbereitungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu treffen. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Umsetzung der Redispatch-Anforderung weitere Datenanforderungen notwendig werden. Hierzu werden wir zu gegebener Zeit gesondert auf Sie zu kommen. Weitere Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, zur BDEW Branchenlösung oder zur Umsetzung der zentralen Kommunikationsschnittstelle finden sie auf unserer Internetseite www.ev-guben.de.

 

Im Rahmen der Prozessabwicklung zu Redispatch 2.0 bzw. zur Netzbetreiberkoordination finden die Objekte Technische Ressourcen und Steuerbare Ressourcen Anwendung. Für die Identifikation einer Technischen Ressource wird ein neuer Codenummerntyp (kurz: TR-ID) und für die Identifikation einer Steuerbaren Ressource ein Codenummerntyp (kurz: SR-ID) im deutschen Energiemarkt eingeführt. Die Zuordnung der SR-ID zu einer Steuerbaren Ressource erfolgt durch den Einsatzverantwortlichen. Dieser erhält die SR-ID von uns.

 

Infos:

https://www.mitnetz-strom.de/netzanschluss/stromerzeugung/betrieb/redispatch2.0/f%C3%BCr-anlagenbetreiber

 

Das folgende Video bietet eine anschauliche Erklärung zur erforderlichen Stammdatenerhebung und der Zuordnung Technischer Ressourcen zu einer Steuerbaren Ressource:

https://youtu.be/4d6f9LokBDE

 

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